Volksinitiative: Entwurf 04/2022

Neue Fassung 04/2022, verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 05.05.2022.
Der Entwurf wurde vereinfacht und fokussiert auf die Verankerung von Alltagsunterstützung und Betreuung im Alter.

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Auch die Erläuterungen wurden im Anschluss an die MV aktualisiert. Als Hintergrund sind aber nach wie vor die Themen und Fragen von Bedeutung, die in den Thementexten zusammengestellt sind.

Entwurf des Initiativtextes: Eidgenössische Volksinitiative Gutes Alter für Alle

Artikel 112 d (neu) in der Bundesverfassung:
«Alltagsunterstützung und Betreuung im Alter»

Absatz 1

Bund und Kantone sorgen dafür, dass alle betagten Personen in der Schweiz ihren Bedürfnissen entsprechend, in hoher Qualität und durch ein koordiniertes Leistungsangebot in ihrem Alltag unterstützt und betreut werden. Sie fördern die Integration der Alltagsunterstützung und Betreuung mit Pflege, Prävention und Gesundheitsförderung. Sie berücksichtigen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Bedürfnisse von Angehörigen und freiwillig Tätigen, die Betagte unterstützen und betreuen.

Absatz 2

Der Bund erlässt für die in Abs. 1 genannten Leistungen Mindestvorschriften.

Absatz 3

Bund und Kantone tragen die Kosten, die aus der Erbringung der Leistungen gemäss Absatz 1 erwachsen. Die leistungsbeziehenden Personen tragen die allgemeinen Lebenshaltungskosten selbst. Sie können zu einem bescheidenen Anteil an den Kosten für Alltagsunterstützung und Betreuung beteiligt werden.

Übergangsbestimmung

Tritt die entsprechende Gesetzgebung nach Annahme von Art. 112d nicht innerhalb von drei Jahren in Kraft, so erlässt der Bundesrat die vorübergehenden Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Ausgangslage

In der Schweiz geraten die Pflege, die Betreuung und die Alltagsunterstützung von Menschen im Alter zunehmend in Schieflage. Die Zahl der Hochbetagten nimmt gegenwärtig rasch zu. Die betreuenden Angehörigen stehen oft unter grossem Druck. Die öffentlichen Angebotsstrukturen sind oft unflexibel und von Fehlanreizen geprägt, und es zeichnet sich ein gravierender Fachkräftemangel ab. Vielfach wird vor einem eigentlichen Notstand gewarnt. Nur wer über viel Geld verfügt, kann sich privat Leistungen einkaufen und einen persönlichen Notstand vermeiden. Ein Grossteil der Bevölkerung muss im Alter jedoch mit Fehl- und Unterversorgung rechnen, die viel Leid verursachen können.
Es gibt zahlreiche und engagierte Anstrengungen, diese Schieflage zu beheben. Heime und Spitex-Organisationen bemühen sich, ihre Zusammenarbeit zu verbessern. In der ambulanten Pflege werden neue Modelle erprobt. Heime beziehen betreutes Wohnen in ihr Angebot ein. Städte bieten präventive Hausbesuche an. Bund und Kantone wollen die Palliative Care stärken. Doch viele dieser Bemühungen bleiben auf halbem Weg stecken, weil sie an die Grenzen eines Systems stossen, das in vielerlei Hinsicht fehlgesteuert ist:

1) Im Schweizer Gesundheitswesen sind die Versorgungsstrukturen und ihre Finanzierung auf die einzelne Behandlung ausgerichtet und nur sehr beschränkt auf die zu versorgende Person. So übernimmt vielfach niemand die Verantwortung dafür, die verschiedenen Leistungen (etwa von Spitälern, ambulanter Pflege und FachärztInnen) aufeinander abzustimmen. Eine schwerwiegende Folge davon ist eine hohe Zahl von unangebrachten, teuren und manchmal auch schädigenden Spitaleinweisungen.

2) Die Finanzierung orientiert sich an Regelwerken, die aus der Industrie stammen. Die Pflege wird in Einzelleistungen zerstückelt. Unerlässliche Betreuungsaufgaben werden nicht mitfinanziert.

3) Leistungserbringer, Krankenkassen und Behörden befinden sich in einem teuren Nicht-Bezahl-Spiel. Alle sind – ungeachtet der Folgen – bemüht, die eigenen Kosten tief zu halten. In der Summe führt dies zu Silodenken, statt dass die Zusammenarbeit gesucht wird. In der Folge steigen paradoxerweise auch die Gesamtkosten, etwa dadurch, dass Menschen zu einem Heimeintritt gezwungen werden, obwohl ein Leben zu Hause oder in einer betreuten Wohnung erwünscht, möglich und deutlich günstiger wäre.

Ziele der Volksinitiative Gutes Alter für Alle

Die Volksinitiative Gutes Alter für Alle will diese Fehlsteuerungen überwinden zugunsten einer partnerschaftlichen, am Wohl der LeistungsbezügerInnen ausgerichteten Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure mit den Betroffenen und ihrem sozialen Umfeld. Zudem will sie rasch die nötigen Finanzmittel verfügbar machen, um eine angemessene Betreuung der Betroffenen zu sichern, und um eine Ausbildungsoffensive zu finanzieren (und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken). Dafür braucht es auf Verfassungsebene klare Ziele, deren Umsetzung mit Mindestvorgaben gesichert werden. Entsprechend wird der Bund verstärkt in die Verantwortung eingebunden, ohne dass deswegen die Aufgaben der Kantone beschnitten werden.

Zeitplan

2020–2022: Überarbeitung des Initiativtextes
2022: Aufbau von Kooperationen